Mit dem Übergang von Einzelanträgen zu pauschalen Zuwendungen und der verbindlichen Einführung kommunaler Bedarfs- und Entwicklungspläne ab 2028 verändert Rheinland-Pfalz grundlegend die Struktur seiner Fahrzeugförderung im Brand- und Katastrophenschutz. Ziel ist eine Entlastung der Kommunen durch klarere Zuständigkeiten, mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Zugleich bleiben Vergabe, Kostenrisiken und Lieferzeiten komplexe Faktoren. Einblicke in das neue System, die Rolle der Kommunalberatung und die praktischen Auswirkungen für Aufgabenträger zeigt dieser Beitrag.






